RS OGH 2003/9/16 10ObS202/03h

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Norm

BSVG §149g Abs1

Rechtssatz

Nicht erst nach Ablauf des ersten Jahres nach Eintritt des Versicherungsfalls ist zu beurteilen, ob noch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest von 30 vH zu erwarten ist, vielmehr ist diese Einschätzung bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb des ersten Jahres prognostisch - unter der Prämisse eines komplikationsfreien Heilungsprozesses - vorzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118067

Dokumentnummer

JJR_20030916_OGH0002_010OBS00202_03H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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