Norm
StGB §29Rechtssatz
Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß § 29 StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117996Im RIS seit
25.10.2003Zuletzt aktualisiert am
13.07.2021