RS OGH 2003/10/7 25Kt160/03-44 (25Kt207/03, 25Kt214/03)

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Veröffentlicht am 07.10.2003
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Norm

KartG §16
KartG §34 Abs1a

Rechtssatz

Regionale Teilmärkte setzen die Möglichkeit eigener von der Nachbarregion unabhängiger Markt- und Preisstrategien voraus. Regelmäßig ist eine genaue räumliche Abgrenzung relevanter Teilmärkte nicht möglich, weil es an Randzonen unvermeidlich zu Überschneidungen verschiedener Teilmärkte kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000627

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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