Norm
KartG §16Rechtssatz
Regionale Teilmärkte setzen die Möglichkeit eigener von der Nachbarregion unabhängiger Markt- und Preisstrategien voraus. Regelmäßig ist eine genaue räumliche Abgrenzung relevanter Teilmärkte nicht möglich, weil es an Randzonen unvermeidlich zu Überschneidungen verschiedener Teilmärkte kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000627Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011