Norm
ABGB §1041 A1Rechtssatz
Auch bei Abbuchung im Wege des Lastschriftverfahrens trifft den Bereicherungskläger die Beweislast für die von ihm behauptete Rechtsgrundlosigkeit der Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118073Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009