Norm
MRG §9 Abs1Rechtssatz
Die Errichtung einer Satellitenempfangsanlage kann einem Mieter nicht allein mit dem Argument verwehrt werden, ihm stehe ohnehin die Möglichkeit des Anschlusses an ein im Haus bereits vorhandenes Telekabel offen. Soweit die bisherige Judikatur gegenteilige Ansätze zeigte, sind sie im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht weiter zu verfolgen. Das heißt jedoch nicht, dass jedem Verlangen eines Mieters nach einer eigenen Parabolantenne nachzugeben wäre. Die in § 9 Abs 1 Z 5 bis Z 7 MRG normierten Voraussetzungen für eine dem Mieter zu gestattende Veränderung des Mietgegenstandes können im Einzelfall durchaus den gemeinschaftsrechtlichen Kriterien entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118671Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011