Norm
EO §391 IIARechtssatz
Da das Patentgesetz, anders als das UWG, die Aufhebung wegen Erlags einer angemessenen Sicherheit ausdrücklich regelt und von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht, kann die Aufhebung nicht von vornherein unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines Befreiungsbetrags bei einstweiligen Verfügungen zur Sicherung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche abgelehnt werden. Es ist vielmehr in jedem Fall zu prüfen, ob der erlegte Betrag die gefährdete Partei ausreichend sichert und ob auf Seiten ihres Gegners Gründe vorliegen, die die Aufhebung rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118398Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015