RS OGH 2003/10/21 5Ob156/03g

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

WGG 1979 §15
WGG 1979 §22 Abs1 Z6

Rechtssatz

Hat ein Ehepaar gemeinsam den Mindestanteil von der GBV gekauft und ist die Frau nunmehr als Rechtsnachfolgerin ihres geschiedenen Ehegaten in Bezug auf die Wohnung aufgrund eines Scheidungsvergleichs alleinige Eigentümerin des Mindestanteils, kommt ihr die Antragslegitimation nach §22 Abs1 Z6 WGG 1979 iVm §15 WGG1979 zu. Wegen der Teilbarkeit des Rückzahlungsanspruchs muss allerdings bei dessen Bemessung auf das zwischen den seinerzeitigen Ehegatten bestehende Gemeinschaftsverhältnis Bedacht genommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118642

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00156_03G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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