Norm
BauRG §4 Abs2Rechtssatz
Auch die Zulässigkeit vorzeitiger Kündigungsvereinbarungen oder Auflösungsvereinbarungen zugunsten des Baurechtsnehmers sind mit dem Baurecht nur so weit vereinbar, als die vereinbarten Gründe an Gewicht den in § 4 Abs 2 BauRG normierten Erlöschungsgrund erreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118461Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
22.10.2019