RS OGH 2003/10/21 5Ob152/03v, 5Ob122/12w, 9Ob32/19z

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

BauRG §4 Abs2

Rechtssatz

Auch die Zulässigkeit vorzeitiger Kündigungsvereinbarungen oder Auflösungsvereinbarungen zugunsten des Baurechtsnehmers sind mit dem Baurecht nur so weit vereinbar, als die vereinbarten Gründe an Gewicht den in § 4 Abs 2 BauRG normierten Erlöschungsgrund erreichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118461

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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