Norm
ABGB §914 ff IIIhRechtssatz
Für Patente bestehen eigene Auslegungsregeln; die Rechtsprechung, wonach Patentanmeldungen und insbesondere die Patentansprüche darin Willenserklärungen sind, die nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen auszulegen sind, geht auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 22a PatG zurück.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118278Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
19.05.2016