Norm
GBG §94 Abs1 Z4Rechtssatz
Anlässlich einer bloß deklarativen Ersichtlichmachung einer urkundlich belegten Benützungsvereinbarung im Grundbuch ist nicht zu prüfen, ob sie noch vermietete Teile der Liegenschaft betrifft und ob sie Bestand hat, sollten die Begünstigten aus der Eigentümergemeinschaft ausscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118534Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00205_03P0000_003