RS OGH 2003/10/21 5Ob205/03p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

GBG §94 Abs1 Z4
WEG 2002 §17 Abs3

Rechtssatz

Anlässlich einer bloß deklarativen Ersichtlichmachung einer urkundlich belegten Benützungsvereinbarung im Grundbuch ist nicht zu prüfen, ob sie noch vermietete Teile der Liegenschaft betrifft und ob sie Bestand hat, sollten die Begünstigten aus der Eigentümergemeinschaft ausscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118534

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00205_03P0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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