Norm
JN §31 VIIRechtssatz
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118473Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018