Norm
AMG §89Rechtssatz
In der unterschiedlichen Behandlung der ohne behördliche Zulassung zulässigerweise vor bzw unzulässigerweise nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes erstmals in Verkehr gebrachten Arzneimittel gegenüber zulassungspflichtigen Arzneimittel liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118237Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0040OB00202_03I0000_003