RS OGH 2003/10/21 4Ob202/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

AMG §89

Rechtssatz

In der unterschiedlichen Behandlung der ohne behördliche Zulassung zulässigerweise vor bzw unzulässigerweise nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes erstmals in Verkehr gebrachten Arzneimittel gegenüber zulassungspflichtigen Arzneimittel liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118237

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0040OB00202_03I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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