RS OGH 2003/10/22 3Ob320/02h

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Veröffentlicht am 22.10.2003
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Norm

EO §37 Ak

Rechtssatz

Die Exszindierungsgründe sind in der Exekutionsordnung nicht näher determiniert. Als solche können somit alle nach materiellem Recht bestehenden, sowohl dinglichen als auch obligatorischen Rechte - diese freilich nur, wenn die Sachen und Rechte nicht im Eigentum des Verpflichteten stehen oder nicht zu seinem Vermögen gehören - geltend gemacht werden, wenn sie durch eine Exekutionsführung beeinträchtigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118352

Dokumentnummer

JJR_20031022_OGH0002_0030OB00320_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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