RS OGH 2003/10/23 5R44/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2003
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Norm

ZPO §41
RATG TP2

Rechtssatz

Unterwirft sich der Kläger bei abgesonderter Verhandlung über die Unzuständigkeitseinrede sofort dieser Einrede und beantragt die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Gericht, so hat der Beklagte für diese Tagsatzung nur Anspruch auf Entlohnung nach TP2 RATG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2003:RI0000120

Dokumentnummer

JJR_20031023_OLG0819_00500R00044_03I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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