Norm
GmbHG §6Rechtssatz
Die Einbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Anteilsgewährung stellt einen sachlichen Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Kapitalerhöhung (und nicht zur ursprünglichen Bargründung) her und ist daher keine "verdeckte" Sacheinlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118215Dokumentnummer
JJR_20031023_OGH0002_0060OB00196_03X0000_002