RS OGH 2003/10/23 6Ob196/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2003
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Norm

GmbHG §6
GmbHG §6a
GmbHG §52

Rechtssatz

Die Einbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Anteilsgewährung stellt einen sachlichen Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Kapitalerhöhung (und nicht zur ursprünglichen Bargründung) her und ist daher keine "verdeckte" Sacheinlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118215

Dokumentnummer

JJR_20031023_OGH0002_0060OB00196_03X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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