Norm
JN §111Rechtssatz
In Sachwalterschaftssachen soll grundsätzlich das Gericht, das die Erstanhörung durchführte vor Übertragung des Aktes an das Pflegschaftsgericht in dessen Sprengel der Pflegebefohlene inzwischen seinen Lebensmittelpunkt verlegt hat, auch über die Bestellung eines (endgültigen) Sachwalters entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000589Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
02.05.2014