Norm
GMG §7 Abs2Rechtssatz
Wird der Vergütungsanspruch eines Dienstnehmers auf §7 Abs2 GMG iVm§8 PatG gestützt, steht es dem Gericht jedenfalls bis zur Begründung der Gebrauchsmuster (Patentes) frei zu beurteilen, ob überhaupt eine "Erfindung" vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118261Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008