Norm
JN §91 Abs3Rechtssatz
Unter Gerichtsstand der gelegenen Sache nach dieser Gesetzesstelle fällt eine auf eine obligatorische Verpflichtung gestützte Klage auf Unterfertigung eines Wohnungseigentumsvertrages, weil auch ein solcher letztlich zur Übergabe einer Liegenschaft führen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118232Dokumentnummer
JJR_20031030_OGH0002_0020OB00250_03H0000_001