RS OGH 2003/10/30 8ObA45/03f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2003
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Norm

ABGB §1151 IA

Rechtssatz

Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118265

Dokumentnummer

JJR_20031030_OGH0002_008OBA00045_03F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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