RS OGH 2003/11/10 7Ob251/03t, 6Ob56/08s

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Veröffentlicht am 10.11.2003
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Norm

TJG §42 Abs2

Rechtssatz

Mit den "Nachtsafaris" zur Tierbeobachtung ist eine Beunruhigung des Wildes im Sinne des § 42 Abs 2 TJG verbunden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 251/03t
    Entscheidungstext OGH 10.11.2003 7 Ob 251/03t
    Veröff: SZ 2003/143
  • 6 Ob 56/08s
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 6 Ob 56/08s
    Vgl; Beisatz: Hier: Bereits an Störungen durch land- und forstwirtschaftliche Bringungen auf einer seit Langem bestehenden Forststraße gewöhntes Wild. (Nicht ausdrücklich auf ein konkretes Landesjagdgesetz bezogen.) (T1); Beisatz: Die Frage, ob und ab wann eine bereits vorhandene Störung durch ihre Intensivierung Unterlassungsansprüche rechtfertigt, richtet sich aber so sehr nach den Umständen des Einzelfalls, dass der Beurteilung keine über diesen Einzelfall hinausgehenden Grundsätze entnommen werden könnten. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118323

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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