RS OGH 2003/11/11 5Ob209/03a

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Veröffentlicht am 11.11.2003
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Norm

MRG §46a Abs3

Rechtssatz

Die Annahme, der Gesetzgeber habe einen Regelungsbedarf übersehen, als er die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 3 MRG nicht vom Fehlen der Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung abhängig machte, drängt sich keineswegs auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118542

Dokumentnummer

JJR_20031111_OGH0002_0050OB00209_03A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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