Norm
MRG §46a Abs3Rechtssatz
Die Annahme, der Gesetzgeber habe einen Regelungsbedarf übersehen, als er die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 3 MRG nicht vom Fehlen der Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung abhängig machte, drängt sich keineswegs auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118542Dokumentnummer
JJR_20031111_OGH0002_0050OB00209_03A0000_001