RS OGH 2003/11/18 1Ob253/03t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
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Norm

AktG §20 Abs2

Rechtssatz

Sacheinlagen oder Sachübernahmen können nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist. Was als "wirtschaftlicher Wert feststellbar ist", ist eine reine Tatfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118302

Dokumentnummer

JJR_20031118_OGH0002_0010OB00253_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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