Norm
FamLAG §12aRechtssatz
Wurde der Unterhaltsbemessungsbeschluss erster Instanz noch vor Bekanntwerden der durch die Aufhebung des § 12a FamLAG ausgelösten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefasst, konnte die (teilweise) Anwendung der Transferleistung auch erstmals im Rekurs verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118397Dokumentnummer
JJR_20031118_OGH0002_0040OB00185_03I0000_001