RS OGH 2003/11/18 4Ob210/03s, 4Ob26/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
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Norm

MSchG §10 Abs1

Rechtssatz

Die Ware ist in Verkehr gebracht, wenn der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware erlangt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118281

Im RIS seit

18.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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