Norm
JN §42Rechtssatz
Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren als solche verschiedener Zweige der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine Frage der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit des Rechtswegesund nichtder Zuständigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118325Dokumentnummer
JJR_20031119_OGH0002_0070OB00254_03H0000_001