Norm
BVergG 1997 §113 Abs3Rechtssatz
§ 125 Abs 2 BVergG ist auch auf Klagen anzuwenden, mit denen der Ersatz des entgangenen Gewinns wegen behaupteter vergaberechtswidriger Zuschlagserteilung begehrt wird. Prozessvoraussetzung ist daher auch hier eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes im Sinn des § 113 Abs BVergG 1997, mit der festgestellt wird, dass der Zuschlag nicht dem Bestbieter erteilt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118435Dokumentnummer
JJR_20031119_OGH0002_0090OB00132_03G0000_001