RS OGH 2003/11/25 5Ob246/03t, 5Ob106/17z, 5Ob40/19x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2003
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Norm

WEG 2002 §24 Abs3
WEG 1975 §13b Abs1a

Rechtssatz

Ein zum Stimmrechtsausschluss führendes wirtschaftliches Naheverhältnis zum Geschäftspartner einer Eigentümergemeinschaft kann nicht nur dann bestehen, wenn der an der Willensbildung der Gemeinschaft teilnehmende Wohnungseigentümer als Gesellschafter oder Geschäftsführer des Geschäftspartners fungiert; es ist auch konzernmäßigen Verflechtungen und wirtschaftlichen Beteiligungen nachzugehen, die auf gleich gerichtete (der Eigentümergemeinschaft abträgliche) Interessen schließen lassen. Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliche Naheverhältnisses iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 indizieren.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 246/03t
    Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 246/03t
  • 5 Ob 106/17z
    Entscheidungstext OGH 20.07.2017 5 Ob 106/17z
    nur: Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliche Naheverhältnisses iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 indizieren. (T1)
  • 5 Ob 40/19x
    Entscheidungstext OGH 18.12.2019 5 Ob 40/19x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118453

Im RIS seit

25.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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