RS OGH 2003/11/26 3Ob70/03w, 2Ob143/09g, 2Ob156/10w, 2Ob173/12y, 9Ob64/18d

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Veröffentlicht am 26.11.2003
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Norm

ABGB §1311 IIc

Rechtssatz

Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118358

Im RIS seit

26.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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