RS OGH 2003/11/26 3Ob70/03w, 3Ob95/11h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2003
beobachten
merken

Norm

ABGB §364b

Rechtssatz

Voraussetzung für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 364b ABGB ist nicht, dass der Schaden am Gebäude selbst entstanden ist. Die Ersatzpflicht besteht auch für Vermögensschäden des Nachbarn, die als direkte Folge einer Zustandsveränderung am Nachbargebäude eintreten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 70/03w
    Entscheidungstext OGH 26.11.2003 3 Ob 70/03w
    Veröff: SZ 2003/154
  • 3 Ob 95/11h
    Entscheidungstext OGH 24.08.2011 3 Ob 95/11h
    Auch; nur: Voraussetzung für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 364b ABGB ist nicht, dass der Schaden am Gebäude selbst entstanden ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118359

Im RIS seit

26.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten