RS OGH 2003/11/26 13Os138/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2003
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Norm

StPO §258 Abs2 A
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Der aus § 258 Abs 2 zweiter Satz StPO erhellende Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung verbietet es, subjektive richterliche Zweifel durch abstrakte Vermutungen hinsichtlich der Überzeugungskraft gesetzförmig aufgenommener Beweise - sogenannte Beweisregeln - zu beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118318

Im RIS seit

26.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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