RS OGH 2003/12/3 9ObA113/03p

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Veröffentlicht am 03.12.2003
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Norm

AÜG §10

Rechtssatz

Eine während ihrer gesamten Beschäftigungsdauer (hier: mehr als 9 Jahre) einem einzigen Beschäftiger überlassene Arbeitskraft kann sich gegenüber dem Überlasser auch auf solche Bestimmungen des Beschäftiger-Kollektivvertrags berufen, die die Entgeltfrage insoweit regeln, als sie die Voraussetzungen für den Erwerb eines Abfertigungsanspruchs (abweichend vom dispositiven Recht) festlegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118430

Dokumentnummer

JJR_20031203_OGH0002_009OBA00113_03P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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