Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Die Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung ist der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118457Im RIS seit
08.01.2004Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013