Norm
SVS §6 B Z2 litbRechtssatz
Die Schätzung muss "spätestens vor der Abfertigung" erfolgen. Sollte der Spediteur vorerst nur als Lagerspediteur einschreiten und kommt es zu keinem Transportauftrag mehr, ist der Zeitpunkt der Einlagerung maßgebend. (Die Schätzung durch den Spediteur hätte im gegenständlichen Fall noch bis zum Versicherungsfall nachgeholt werden können.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117302Dokumentnummer
JJR_20031211_OGH0002_0070OB00248_02Z0000_005