RS OGH 2003/12/11 7Ob248/02z

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Norm

SVS §6 B Z2 litb

Rechtssatz

Die Schätzung muss "spätestens vor der Abfertigung" erfolgen. Sollte der Spediteur vorerst nur als Lagerspediteur einschreiten und kommt es zu keinem Transportauftrag mehr, ist der Zeitpunkt der Einlagerung maßgebend. (Die Schätzung durch den Spediteur hätte im gegenständlichen Fall noch bis zum Versicherungsfall nachgeholt werden können.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117302

Dokumentnummer

JJR_20031211_OGH0002_0070OB00248_02Z0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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