Norm
AußStrG §204 ffRechtssatz
Schadenersatzansprüche, die dem (einst) Betroffenen nach dessen Behauptungen gegen seinen Sachwalter zustehen sollen, können der Genehmigung dessen Schlussrechnung nicht entgegenstehen, sind doch solche Ansprüche der Erledigung im streitigen Rechtsweg vorbehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118300Dokumentnummer
JJR_20031216_OGH0002_0010OB00277_03X0000_001