Norm
ABGB §43 CRechtssatz
Der Löschungsanspruch ist eine geeignete Maßnahme zur Beseitigung des rechtswidrigen Gebrauchs eines Namens als Domainname. Eine inhaltliche Änderung der Website kann die Wiederholungsgefahr nicht vollständig beseitigen, weil eine solche Änderung jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Nachhaltigkeit des Unterlassungsgebots kann nur dadurch sichergestellt werden, dass dem Verletzten auch ein Anspruch auf Beseitigung des störenden Zustands durch Einwilligung des Beklagten in die Löschung der Domain eingeräumt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118366Im RIS seit
15.01.2004Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021