Norm
GmbHG §35 Abs1 Z7Rechtssatz
Auch der Erwerb von Beteiligungen bedarf einer 3/4-Mehrheit, wenn die Gegenleistung der Gesellschaft mehr als 20 % ihres Stammkapitals beträgt und die Beteiligung dazu führt, dass die Gesellschaft eine dauernd zu ihrem Geschäftsbetrieb bestimmte Anlage erwirbt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118360Dokumentnummer
JJR_20031216_OGH0002_0040OB00241_03Z0000_001