Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Sind Mutter und Kinder österreichische Staatsbürger, wohnen sie jedoch ständig im Ausland (hier: Spanien), wo die Mutter auch arbeitet, und besteht auch nach den Ausnahmebestimmungen der VO (EWG) 1408/71 kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, sind allfällige ausländische Transferleistungen nicht auf die Unterhaltspflicht des in Österreich wohnhaften Vaters anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118514Dokumentnummer
JJR_20031216_OGH0002_0010OB00242_03Z0000_001