RS OGH 2003/12/17 7Ob275/03x, 10Ob19/21y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
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Norm

AGB allg
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9

Rechtssatz

Es ist ausreichend, wenn AGB in einer Sprache, die der Vertragspartner beherrscht oder in einer Weltsprachenversion übersendet werden. Bei international tätigen Unternehmen muss der Vertragspartner der Fassung der AGB in einer Weltsprache unverzüglich wegen mangelnder Sprachkenntnis widersprechen, jedenfalls, wenn die Kenntnis dieser Weltsprache nicht fernliegend ist, wobei Deutsch nach Englisch und Französisch wohl auch als Weltsprache angesehen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118386

Im RIS seit

16.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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