Norm
MRG §17 Abs1Rechtssatz
Es ist denkbar, nicht für sämtliche Betriebskosten des § 21 MRG gesonderte Verrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118788Im RIS seit
12.02.2004Zuletzt aktualisiert am
15.02.2017