Norm
MRG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Bei einem von einem Verkehrsbetrieb im Bereich eines Bahnhofes vermieteten Imbissstand, in dem Reiseproviant zur Abdeckung der Bedürfnisse der Kunden des Verkehrsbetriebes angeboten wird, ist der Zusammenhang zur typischen Infrastruktur des Verkehrsbetriebes gewahrt, weshalb dieser Mietgegenstand auch dann nicht in den Anwendungsbereich des MRG fällt, wenn er sich der Lage nach nicht direkt im Bahnhofsgelände selbst, sondern rund vier Gehminuten vom Gleisbereich entfernt befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118652Dokumentnummer
JJR_20040114_OGH0002_0070OB00303_03I0000_001