Norm
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4Rechtssatz
Auch wenn der EuGH die Abfertigung unter dem Blickwinkel des Art 141 EG als Entgelt ansieht ist der Anspruch auf Abfertigung nach dem Wortlaut des Art 4 Abs 2, erster Gedankenstrich der Richtlinie nicht gesichert, da er nach nationalem Recht erst mit der rechtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses erworben wird und daher nicht unter die "nichterfüllten Ansprüche für die drei letzten Monate" fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118564Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008