RS OGH 2004/1/23 8ObS17/03p, 8ObS18/03k, 8ObS20/04f

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Veröffentlicht am 23.01.2004
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Norm

EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4
EG Amsterdam Art141

Rechtssatz

Auch wenn der EuGH die Abfertigung unter dem Blickwinkel des Art 141 EG als Entgelt ansieht ist der Anspruch auf Abfertigung nach dem Wortlaut des Art 4 Abs 2, erster Gedankenstrich der Richtlinie nicht gesichert, da er nach nationalem Recht erst mit der rechtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses erworben wird und daher nicht unter die "nichterfüllten Ansprüche für die drei letzten Monate" fällt.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 17/03p
    Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 ObS 17/03p
  • 8 ObS 18/03k
    Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 ObS 18/03k
    Beisatz: Dies gilt ebenso für Ansprüche auf Urlaubsentschädigung und Kündigungsentschädigung. (T1)
  • 8 ObS 20/04f
    Entscheidungstext OGH 25.11.2004 8 ObS 20/04f
    Auch; Beisatz: Erst durch die Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.9.2002 wurden auch die Beendigungsansprüche erfasst. Diese ist erst bis 8.10.2005 umzusetzen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118564

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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