Norm
ASVG §299aRechtssatz
Zur Berücksichtigung des Wertausgleichs bei einer kollektivvertraglich vereinbarten Zuschusspension. (Keine Minderung der Zuschusspension, da die Gewährung eines Wertausgleichs nicht nur bei der Berechnung der anzurechnenden ASVG-Pension sondern auch bei der Valorisierung der Vergleichspension auf deren Basis der Zuschuss berechnet wird zu berücksichtigen ist.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118567Dokumentnummer
JJR_20040123_OGH0002_008OBA00076_03I0000_002