RS OGH 2004/1/28 3Ob272/03a, 3Ob201/07s, 3Ob267/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
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Norm

EO §65
ZPO §366 Abs1

Rechtssatz

Im Exekutionsverfahren findet gegen den Beschluss, durch welchen die Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wird, ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118557

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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