Norm
ZPO §41Rechtssatz
Schränkt der Kläger das Klagebegehren auf Kosten ein, ohne dass die beklagte Partei das Klagebegehren erfüllt hätte oder die Erledigung der Hauptsache auf einer anderen Disposition der beklagten Partei beruht hätte, so ist er im Umfang der Einschränkung als unterlegen anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000606Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011