Norm
VKG §8Rechtssatz
Gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren nach § 8 VKG ist der Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000607Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011