Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Erfüllungsgehilfe, GehilfenhaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0121745Im RIS seit
11.03.2004Zuletzt aktualisiert am
17.02.2020