RS OGH 2004/2/10 5Ob262/02v

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

MRG §12a Abs3

Rechtssatz

Die unwiderrufliche Fruchtgenusseinräumung samt Stimmrechtsübertragung hinsichtlich 10 % der Anteile zusätzlich zur Veräußerung von 43,67 % der Aktien durch Einbringung in Privatstiftungen führt zu einer im Sinn des § 12a Abs 3 MRG relevanten Änderung rechtlicher und wirtschaftlicher Einflussmöglichkeiten auf die Mietergesellschaft.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Prozent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118811

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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