Norm
StGB §37Rechtssatz
Ob bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung, ebenso aber auch, ob nach Urteilsrechtskraft die Gewährung eines Strafaufschubs nach § 39 SMG zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118544Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009