RS OGH 2004/2/10 5Ob310/03d, 5Ob11/14z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

WEG 1975 §19 Abs5
WEG 2002 §32 Abs7

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels bindet im Wohnungseigentumsrecht seit dem 3.WÄG auch Einzelrechtsnachfolger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118841

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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