Norm
WEG 1975 §13bRechtssatz
Mit Willensbildungserfordernissen hat die Form der Beschlussfassung nichts zu tun. Es ist allen Beschlussformen gemeinsam, dass sie den Anforderungen des § 13b WEG 1975 (§ 24 WEG 2002) genügen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118845Im RIS seit
11.03.2004Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015